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Nr. 62/2022/14

Nr. 62/2022/14 – Unfallversicherungsprämien; selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit; Stellung von Akkordanten; rechtsmissbräuchliche Beitragsumgehung; – Art. 1a Abs. 1, Art. 91 und Art. 92 UVG; Art. 5 Abs. 2 AHVG; Art. 4 Abs. 1, Art. 6, Art. 10 lit. a, Art. 11 und Art. 13 BGSA; Art. 22 Abs. 2 UVV.

Schaffhausen · 2025-02-13 · Deutsch SH
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Der einzig ersichtliche Grund für die hohen Barzahlungen an inaktive Unternehmen ist die Umgehung der Deklarations- und Abgabepflichten. Es ist vom Regelfall einer unselbständigen Erwerbstätigkeit der Akkordanten auszugehen (E. 3.3). Angesichts der missbräuchlichen Beitragsumgehung stellen die an die A. GmbH und die B. GmbH ausgerichteten Zahlungen ohne Einschränkung zu veranlagen-den massgebenden Lohn dar (E. 2.3 und E. 3.4). Weil offensichtlich Schwarzarbeit abgegolten wurde, ist der vorliegende Entscheid nach Eintritt der Rechtskraft dem kantonalen Arbeitsamt zwecks Klärung allfälligen Handlungs- und Koordinationsbedarfs mitzuteilen (E. 3.5). OGE 62/2022/14 vom 27. Februar 2024 Veröffentlichung im Amtsbericht